Kontakt
Ihre Ansprechpartnerin beim Kommunalservice Itzehoe:
Martina Lüning
Telefon 04 8 21 - 77 42 27
martina.luening@kommunal
service-itzehoe.de
Welche Anlagen sind zu prüfen?
Es unterliegen alle Grundleitungen für Schmutzwasser und Mischwasser (nur Leitungsteile des Mischsystems, die für die Ableitung von Schmutzwasser vorgesehen sind) einer wiederkehrenden Dichtheitsprüfung. Dieses gilt ebenso für die dazugehörigen Schächte und die zum Grundstück gehörenden Anschlusskanäle für Schmutz- u. Mischwasser, also den Leitungsverbindungen von der Grundstücksgrenze bis zum öffentlichen Hauptkanal in der Straße. Die Pflicht zur Prüfung gilt außerdem für Pumpenschächte, Kleinkläranlagen und Abwassersammelgruben. Anhand einer Musterzeichnung hat Ihnen die Stadtentwässerung beispielhaft dargestellt, welche Anlagen zu prüfen sind.
Nicht geprüft werden müssen die Leitungen und Schächte zur Niederschlagswasserbeseitigung der bebauten und befestigten Flächen Ihres Grundstücks. Dennoch müssen auch diese Anlagen natürlich ordnungsgemäß instandgehalten und betrieben werden.
In welcher Weise ist die Dichtheitsprüfung durchzuführen?
Die Durchführung von Prüfungstätigkeiten setzt zunächst einmal unbedingt eine gründliche Reinigung der Leitungen und Schächte voraus. Nach dieser Reinigung kann die Dichtheitsprüfung mit einer Kanalfernsehuntersuchung erfolgen. Dabei gelten Grundleitungen und Anschlusskanäle als dicht, wenn keine sichtbaren Schäden und Fremdwassereintritte festgestellt wurden.
Dennoch kann es sein, dass diese optisch geprüften Leitungen nicht druckdicht sind. Sie als Eigentümer entscheiden selbst, ob Sie ergänzend eine Dichtheitsprüfung mit Wasser oder Luft vornehmen lassen möchten oder nicht. Für alle Prüfungen sind bestimmte Kriterien vorgegeben, die erfüllt sein müssen, wenn die Dichtigkeit als nachgewiesen angenommen wird. Abweichend von der DIN ist für Schächte das Führen eines optischen Dichtheitsnachweises ausreichend.