Kontakt
Ihre Ansprechpartnerin beim Kommunalservice Itzehoe:
Martina Lüning
Telefon 04 8 21 - 77 42 27
martina.luening@kommunal
service-itzehoe.de
Welche Rolle obliegt der Stadtentwässerung?
Der Stadtentwässerung - als Teil der Stadt Itzehoe - obliegt die behördliche Aufgabe, auch auf die Einhaltung dieser Verpflichtung zur Grundstücksentwässerung zu achten. Dies wird in der Weise geschehen, dass zunächst die Eigentümer der Grundstücke in der Wasserschutzzone in sinnvollen Abschnitten/Straßenzügen angeschrieben und über die Verpflichtungen informiert werden. Gleichzeitig mit diesem Schreiben lädt die Stadtentwässerung zu einer Informationsveranstaltung ein, bei der auch ein von der Stadtentwässerung in Auftrag gegebener Film über die Grundstücksentwässerung gezeigt wird, der wesentliche Einzelheiten anschaulich darstellt. Außerdem können gesammelte Erfahrungen an Sie weitergegeben und Fragen – soweit möglich – beantwortet werden. Die Mitarbeiter der Stadtentwässerung verfügen über umfangreiches Wissen und Erfahrungen zur Grundstücksentwässerung, so dass sicherlich in zahlreichen Dingen Hilfestellungen gegeben werden können. Da die Stadtentwässerung die zuständige Überwachungsbehörde ist, wird sie nicht selbst Dichtheitsprüfungen anbieten.
Welche Hilfestellungen kann die Stadtentwässerung geben?
Über die genannten Informationen hinaus steht die Stadtentwässerung natürlich bei Fragen und Problemen zur Verfügung. Sie kann Hilfestellungen in Details zur Untersuchung selbst oder zu deren Auswertung geben und dadurch ggfs. dazu beitragen, dass die finanziellen Aufwendungen in einem vertretbaren Maß gehalten werden. An der Verantwortung des jeweiligen Grundstückseigentümers allerdings ändert sich nichts: Er übernimmt die Organisation der Dichtheitsprüfung, er trägt die Kosten für den Dichtheitsnachweis und die ggfs. durchzuführenden Sanierungs- bzw. Erneuerungsmaßnahmen. Gegen Zahlung einer Verwaltungsgebühr kann die Stadtentwässerung – soweit vorhanden – alte Genehmigungsunterlagen in Kopie herausgeben, um die Erstellung des aktuellen Bestandes zu erleichtern.
Nicht alle Grundstückseigentümer haben die Möglichkeit, über einen Internetzugang an die genannten Informationen zum Dichtheitsnachweis zu kommen. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, auch in diesen Fällen behilflich zu sein.
Was ist für mich als Eigentümer zu tun?