Kontakt
Ihre Ansprechpartnerin beim Kommunalservice Itzehoe:
Martina Lüning
Telefon 04 8 21 - 77 42 27
martina.luening@kommunal
service-itzehoe.de
Was ist für mich als Eigentümer zu tun?
Jeder Eigentümer eines Grundstücks im Stadtgebiet Itzehoe sollte ohne konkreten Handlungsbedarf zunächst unbedingt den schriftlichen Kontakt der Stadtentwässerung abwarten. Diesem Schreiben werden zahlreiche Informationen zu entnehmen sein. Dazu gehören das Angebot zum Besuch einer Anwohnerversammlung und Angaben zum zeitlichen Rahmen, in welchem der Dichtheitsnachweis erbracht werden muss. Wenn es aus sachlichen und nachvollziehbaren Gründen nicht möglich sein sollte, gesetzte Termine einzuhalten, wird dringend darum gebeten, sich mit der Stadtentwässerung in Verbindung zu setzen, um einvernehmliche Absprachen zu treffen.
Es wird gebeten, zuvor von allgemeinen Auskunftsersuchen an die Stadtentwässerung unbedingt abzusehen, um zu einem reibungslosen Ablauf der Aufgabenbewältigung beizutragen. Bei ca. 4.000 Grundstücken im Wasserschutzgebiet, rund 9.000 Grundstücken insgesamt, ist der Arbeitsaufwand gewaltig. Die Beachtung der zuvor geäußerten Bitte soll dazu beitragen, dass später jedem Eigentümer die Möglichkeit eingeräumt werden kann, sich konkret bei der Stadtentwässerung zu informieren.
Selbstverständlich besteht In dringenden Fällen nach vorheriger Terminvereinbarung die Möglichkeit, sich allein von der Stadtentwässerung informieren zu lassen. Dringende Fälle können z.B. bereits bestehende Beeinträchtigungen oder Schäden sein, eine anstehende Vermietung, ein geplanter Hausverkauf, ein Um- oder Anbau usw.
Natürlich kann sich jeder Eigentümer allein der Aufgabe annehmen und den Dichtheitsnachweis führen. Es ist allerdings darauf zu achten, dass der Nachweis (einschließlich der genannten Unterlagen) der Stadtentwässerung gegenüber ohne Beanstandungen erbracht wird.
Wie eingangs geschildert, wird darum gebeten, das konkrete Anschreiben der Stadtentwässerung abzuwarten. Allerdings wird gleichzeitig empfohlen, die Zeit bis dahin schon einmal zu nutzen, sich einen Überblick über die Lage der Kontrollschächte und Abwasserleitungen zu verschaffen und Planunterlagen zur Grundstücksentwässerung zu sichten.
Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Die Prüfungskosten für die Grundleitungen liegen von denen für die Inspektion von PKW und Heizungsanlagen nicht so weit entfernt. Nach den bisherigen Erfahrungen ist bei einer Erstprüfung eines Einfamilienhausgrundstücks von Kosten in Höhe von derzeit 200 – 500 Euro für die Prüfung und deren fachgerechter Auswertung auszugehen. Diese Kosten erhöhen sich, wenn ein Bestandsplan fehlt und erstellt werden muss und/oder Mängel an den Leitungen zu beseitigen sind und dadurch die Dichtheitsprüfung wiederholt werden muss.
Sollten Schäden an den Leitungen und Schächten beseitigt werden müssen, hängen die Kosten für deren Beseitigung vom jeweiligen Einzelfall ab. Diese Kosten können in Itzehoe nach wie vor durch Eigenleistungen vermindert werden. Allerdings ist darauf zu achten, dass Arbeiten zur Mängelbeseitigung der Abnahme der Stadtentwässerung Itzehoe unterliegen.
Finanziellen Aufwand minimieren
Der finanzielle Aufwand kann weiterhin dadurch minimiert werden, in dem sich mehrere Grundstückseigentümer zusammenschließen und gemeinsame Angebote für die Dichtheitsprüfung und eventuell erforderlich werdende Sanierung einholen.
Haben Sie die Kamerabefahrung und deren Auswertung sowie Erneuerungs- oder Sanierungsarbeiten an dieselbe Firma vergeben, raten wir dringend zu einer kritischen Prüfung der angebotenen Leistungen. Dadurch können unsachgemäße oder überzogene Erneuerungs- oder Sanierungsmaßnahmen vermieden werden. Angebote zur Kamerabefahrung und Auswertung von weniger als 100 Euro sind nach Auffassung der Stadtentwässerung nicht auskömmlich und daher als unseriös zu bewerten.
Aus welchen Rechtsgrundlagen ergibt sich die Verpflichtung zum Dichtheitsnachweis?