Liebe Kundinnen und Kunden, morgen, Donnerstag, den 1. Juni, findet unsere Betriebsversammlung statt. Deshalb bleibt das Servicecenter von 7-13 Uhr geschlossen – schließlich sollen auch unsere Kolleginnen und Kollegen von dort daran teilnehmen können. Am Nachmittag sind wir wie gewohnt wieder persönlich für Sie da.

Himmelfahrt bietet sich vielen Menschen die Chance auf ein verlängertes Wochenende – auch unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Deshalb bleibt unser Servicecenter am Freitag, den 19. Mai geschlossen. Wir setzen auf Ihr Verständnis und wünschen Ihnen und uns ein langes, sonniges und entspanntes Wochenende.

Ab Montag, den 22. Mai sind wir wie gewohnt wieder ab 8 Uhr in der Bekstraße Ecke Viktoriastraße für Sie da. Und natürlich erreichen Sie unseren Störungsdienst in dringenden Fälle auch Himmelfahrt und am Wochenende rund um die Uhr.

 

Euer neues Servicecenter eröffnet am 2. Mai!

Mehr Platz, mehr Licht und mehr Zeit für Gespräche, Beratung, Infos. Unter dem Motto „Länger für euch da!“ erweitern wir mit dem Umzug des Servicecenters die Öffnungszeiten. Am „langen Dienstag“ sind wir dann zum Beispiel durchgehend von 10 bis 18 Uhr erreichbar.

Umzug läuft

Unseren alten Standort am Berliner Platz schließen wir ab Mittwoch, den 26. April. Dann wird dort aufgeräumt und gepackt. Das Service-Team zieht ein paar Gehminuten weiter in die ehemalige Bäckerei Balzer Filiale in der Bekstraße Ecke Viktoriastraße. Neueröffnung dort ist am 2. Mai.

Einladung zur Eröffnung: 2. Mai, ab 14 Uhr!

Der Eröffnungstag ist passenderweise der erste neue lange Dienstag – und Sie sind herzlich eingeladen, ein bisschen mit uns zu feiern! Es gibt eine kleine, gesunde Überraschung und ein Glücksrad ist aufgebaut. Wir freuen uns auf alle, die Lust und Zeit haben vorbeizuschauen!

Die neuen Servicezeiten im Überblick

  • Montag: 8-12 und 13-16 Uhr
  • Dienstag: 10-18 Uhr
  • Mittwoch: 8-12 und 13-16 Uhr
  • Donnerstag: 8-12 und 13-16 Uhr
  • Freitag: 8-13 Uhr

Die neue Adresse des Servicecenters: Bekstraße Ecke Viktoriastraße

Heute startet die Frühjahrsausgabe unseres Assist Stadtwerke-Camps! Und zwar mit richtig großer Beteiligung: Über 60 Kids zwischen acht und 15 sind dabei – Mädchen, Jungs, Einsteger*innen und Fortgeschrittene. Beim Assist Stadtwerke Camp ist jede und jeder willkommen. Mit anderen Worten: Die drei Osterferientage vom 11. bis zum 13. April werden ein Riesending.

Wie immer findet das Programm mit den Profis der Itzehoe Eagles in der Sporthalle am Lehmwohld statt. Und neben dem Spaß am Basketball legen wir auch diesmal zusätzliche Schwerpunkte auf Teamwork & Gemeinschaft und eine nachhaltige und gesunde Ernährung.

 

 

Wer lässt sich schon gerne prüfen? Aber gerade in puncto finanzieller Zuverlässigkeit ist Transparenz unverzichtbar. Deshalb hatten wir entschieden, uns einer Zertifizierung durch die renommierte Creditreform zu unterziehen. Ergebnis: Wir haben bestanden! Und das CrefoZert bestätigt uns nun eine ausgezeichnete Bonität, tadelloses Verhalten als Geschäftspartner und eine nachhaltig positive Prognose für die Zukunft.

„Zertifizierte Unternehmen stellen eine besondere wirtschaftliche Stabilität und finanzielle Stärke unter Beweis“, so die Creditreform. Unser Ziel dabei, wir möchten Ihnen, unseren Kundinnen und Kunden sowie unseren Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern beweisen, dass wir das Vertrauen wert sind, dass Sie uns entgegenbringen.

Wir hören erneut von mehreren Kunden, dass Betrüger unterwegs sind – und sich diese Leute als Stadtwerke-Mitarbeiter ausgeben. Sie geben an, persönliche Daten von Ihnen zu benötigen, aufgrund der neuen Preisbremsen. Eine dringende Warnung: Es handelt sich NICHT um unsere Mitarbeiter. Geben Sie bitte keinesfalls sensible Daten wie Zählerstände oder Kundennummer weiter. Kommen Sie im Zweifel im Servicecenter vorbei oder rufen Sie uns an.

Ab März fallen die Abschläge für Erdgas, Strom und Fernwärme für Kundinnen und Kunden im Verbund der Stadtwerke Steinburg niedriger aus. Rund 70.000 Informationsschreiben zu den Preisbremsen sind unterwegs. In den Briefen klären wir Sie darüber auf, wie sich die Zuschussmaßnahmen des Bundes konkret auf jeden einzelnen Haushalt auswirken.

Erst Anfang vergangener Woche haben wir die letzten Testdurchläufe mit den Buchungssystemen hinter uns gebracht. Davor lag wochenlange gemeinsame Arbeit mit einem IT-Dienstleister, um die Anforderungen des Bundes an die Informationsschreiben umzusetzen. Denn: Entlastungskontingente, Entlastungsbeträge und vor allem die „preisgebremsten” Abschläge bei Strom, Erdgas und Fernwärme fallen für alle Kundinnen und Kunden individuell und verbrauchsabhängig aus. Damit die Schreiben leicht zu lesen und zu verstehen sind, haben wir ihnen zusätzlich einen Erklär-Bogen beigelegt – quasi als Legende. An diesem Muster zeigen wir auf, welche Info wo steht und was sie bedeutet.

Die gute Nachricht für Sie lautet jedenfalls: Zum 1.3. greifen die neuen, geminderten Abschläge. Im März-Abschlag sind dabei auch schon die Entlastungen für die Monate Januar und Februar enthalten. Der Flaschenhals ist im Moment allenfalls noch die Auslieferung der Briefe. Wir bitten Sie um Verständnis, falls Sie Ihr Schreiben erst in der zweiten Wochenhälfte bekommen. Es ist trotzdem sichergestellt, dass ab März schon die neuen, niedrigeren Abschläge eingezogen werden. Für Kundinnen und Kunden, die selbst überweisen oder einen Dauerauftrag eingerichtet haben, empfehlen wir: Warten Sie, bis Sie Ihr Schreiben erhalten haben und überweisen Sie dann den neuen, reduzierten Abschlag.

Die hohen Preise für Wärme und Strom belasten Haushalte und Betriebe stark. Die Bundesregierung hat daher seit dem Frühjahr umfangreiche Entlastungspakete geschnürt. Jetzt kommen zusätzlich die Strom- und Gaspreisbremse. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema:

Wie sollen die Preisbremsen funktionieren?

Für Privathaushalte und kleinere Unternehmen (Wärmeverbrauch bis 1,5 Mio. kWh, Stromverbrauch bis 30.000 kWh) arbeiten alle Energiepreisbremsen nach einem sehr ähnlichen Prinzip.

  • Auf Basis Ihrer zurückliegenden Verbräuche wird Ihr Kontingent für 2023 veranschlagt.
  • Für 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs begrenzt das Gesetz den Preis pro Kilowattstunde (kWh) – und zwar inklusive aller Steuern und Abgaben, Umlagen und Netzentgelte.Die Kosten für die Preisdeckel übernimmt bei Gas und Fernwärme der Bund. Beim Strom fließen auch Mittel ein, die über die Abschöpfung sogenannter Zufallsgewinne bestimmter Energieerzeugungsunternehmen entstehen.Für die restlichen 20 Prozent Ihres Verbrauchs, also den Verbrauch, der über das Basiskontingent hinausgeht, gelten die Preise des Versorgers.

Welche Preise gelten für die 80 Prozent Basisverbrauch?

  • Bei Erdgas wird der Preis auf 12 Cent brutto pro kWh gedeckelt.
  • Für Fernwärmekundinnen und -kunden liegt der garantierte Bruttopreis bei 9,5 Cent/kWh.
  • Der Strompreis wird auf 40 Cent/kWh brutto festgelegt

Ab wann sollen die Preisbremsen gelten?

Alle Preisbremsen gelten ab März 2023 bis Dezember 2023, mit einer Verlängerungsoption bis April 2024. Für Januar und Februar 2023 sollen die Entlastungsbeträge rückwirkend berücksichtigt werden. Das bedeutet: Die erste Entlastung im März 2023 umfasst den Zeitraum ab Jahresbeginn.

Woher weiß ich meine neuen Abschläge?

Wir werden Sie bis zum 1. März 2023 über die Höhe der „gedeckelten“ Abschläge informieren – sowohl bei Strom als auch bei Gas bzw. Fernwärme. Darüber hinaus teilen wir Ihnen dann mit, welche Verbräuche bei Ihnen als Entlastungskontingente (80 % des veranschlagten Gesamtverbrauchs bei Strom, Gas und Fernwärme) zugrunde gelegt werden und wie hoch sich Ihre Ersparnis durch die Preisdeckel darstellt.

Lohnt sich Energiesparen unter den Preisbremsen überhaupt noch?

Unbedingt! Und dafür gibt es drei Gründe:

  • Nur ein Teil des Verbrauchs wird subventioniert.
  • Dem Klima schaden subventionierte CO2-Emissionen genauso wie nicht subventionierte.
  • Und: Wer Energie spart, kann finanziell profitieren! Denn in der kommenden Jahresrechnung werden eingesparte Kilowattstunden mit dem nicht gedeckelten, höheren Tarifpreis vergütet!

Wie kann ich durch Energiesparen finanziell profitieren?

In der Jahresabrechnung 2023 wird am Ende der tatsächliche Verbrauch abgerechnet. Liegt der unter dem veranschlagten, wird jede gesparten Kilowattstunden mit dem nicht gedeckelten Tarifpreis verrechnet. Kurz: Wer Energie spart, profitiert!

Ein Rechenbeispiel zur Gaspreisbremse:

  • Gasverbrauch 15.000 kWh im Jahr – bei einem Vertragspreis von 15 Cent/kWh
  • Kosten des Jahresverbrauchs ohne Gaspreisbremse: 2.250
  • Kosten des Jahresverbrauchs mit Preisbremse: 1.890 €
    • Berechnung: 80 Prozent des Verbrauchs (in unserem Beispiel sind das 12.000 kWh) kosten 12 Cent pro kWh; die restlichen 20 Prozent (also 3.000 kWh) kosten 15 Cent je kWh

Sie sparen in unserem Beispiel 2023 also 360 € durch die Gaspreisbremse. Dieser Betrag wird zu gleichen Teilen auf Ihre monatlichen Abschläge verteilt. Die Entlastung für Januar und Februar erhalten Sie zu dem Zeitpunkt, an dem der Märzabschlag fällig wird (das kann April sein, wenn Ihr monatlicher Abschlag jeweils nachträglich zu zahlen ist)

Beispielhafte Einsparpotenziale:

  • Guthaben per Jahresrechnung bei 1.000 kWh Einsparung: 150,00 €
  • Guthaben per Jahresrechnung bei 5.000 kWh Einsparung: 750,00 €

Eigenes Einsparpotenzial berechnen

Sie haben die wesentliche Daten zu Ihrem Strom- und Gasverbrauch zur Hand? Dann können Sie hier berechnen, was die Preisbremsen für Sie bringen, zumindest näherungsweise. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat einen Preisbremsenrechner entwickelt, den wir Ihnen hier gerne zur Verfügung stellen.

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von www.bdew.de zu laden.

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– Alle Angaben ohne Gewähr –

 

Was bedeuten die Preisbremsen für Industriekunden?

Im Bereich Wärme erhalten Großverbraucher ein Kontingent in Höhe von 70 Prozent ihres Gas-Verbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 7 ct/kWh bzw. 7,5 ct/kWh bei größeren Fernwärmekunden.

Stromkundinnen und -kunden mit einem Verbrauch von mehr als 30 000 kWh im Jahr erhalten 70 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 ct/kWh. Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen fallen zusätzlich an.

In den Rathäusern der Region Aufmerksamkeit zu bekommen, ist für eine Aktion wie EnerWIEsparen ein schönes Feedback. Deshalb hat uns die Unterstützung von Bürgermeister Ralf Hoppe sehr gefreut. Ihm seien schon im Parkhaus am ZOB die enerWIEsparen-Plakate aufgefallen, erzählte er uns. Und unsere enerWIEspar-Posts teile er jedes Mal auf Instagram. „Ich finde es wichtig, dass die Stadtwerke das Energiesparen zum zentralen Thema machen“, betonte Hoppe. Die Lage sei für alle neu und es sei wichtig, dass sich niemand alleingelassen fühlt. In das Konzept steckt er viel Hoffnung: „Ich wünsche mir, dass sich enerwiesparen.de zu einem Drehkreuz für vielfältigen und erfolgreichen Austausch entwickelt.“

Natürlich kümmert sich auch die Stadt darum, weniger Gas und Strom zu verbrauchen. So sei zum Beispiel ein Großteil der Straßenbeleuchtung bereits auf LED umgestellt und die Beleuchtungsstärke zwischen 21 und 6 Uhr um 70 Prozent reduziert worden. Auch an den städtischen Schulen gab es schon konkrete Maßnahmen. An der Edendorfer Grundschule und der Klosterhofschule können durch digitale Thermostate zehn Prozent Wärmeenergie oder 20 Tonnen CO2 pro Jahr gespart werden. Nächstes Jahr sollen weitere Schulen folgen.

Fangen wir mit einem aktuellen und besonders perfiden Fall an: Jemand klingelt an der Haustür. Es geht um Strom und der Mann an der Tür erzählt, er könne ein günstiges und gutes Angebot unterbreiten. Die Energiekosten sind aktuell hoch, also will sich die Wohnungsmieterin mal anhören, was der Verkäufer zu bieten hat. Rasch sorgt der Eindringling dafür, die Stadtwerke-Unterlagen zu sehen – und mit dem Versprechen, 150 Euro günstiger zu sein, entlockt der Mann der Dame ihre Unterschrift. Dann geht alles ganz schnell, und der Typ ist wieder aus der Tür. Erst als die Dame bemerkt, dass sie gar keine Kopie der unterschriebenen Unterlagen hat, schöpft sie Verdacht – und meldet sich besorgt bei uns. Die Fakten:

  • Wer keine Anschrift seines Vertragspartners hat, kann nicht widerrufen. Nach 14 Tagen ist das Widerrufsrecht verstrichen. Oft warten die Trickser mit der Zusendung der Vertragsunterlagen, bis die Frist um ist.
  • Melden Sie sich in so einem Fall so rasch wie möglich bei uns unter der Nummer 04821 774 71. Lassen Sie einen Vermerk hinterlegen, dass Sie nicht kündigen wollen. Wir lehnen dann den Antrag auf Lieferantenwechsel ab, sobald er bei uns eintrifft. Das hilft in den allermeisten Fällen. Wenn nicht, bleibt ihnen nur die ordentliche Kündigung des neuen Energielieferanten.
  • Am besten: Sie schließen erst gar keinen Vertrag an der Haustür ab. Lassen Sie sich eine Visitenkarte geben und verweisen Sie darauf, dass Sie sich melden würden, falls Sie ein Angebot gemacht bekommen möchten.

Bei Telefonverträgen haben Sie etwas bessere Karten

Gern melden sich dubiose Energieverkäufer auch per Telefon. Hier gilt es, vor allem eines zu beherzigen: Niemals die Zählernummer herausgeben! Sie genügt, um eine Vertragskündigung und einen Versorgerwechsel anzustoßen. Falls das ohne Ihr Wollen passiert: Ihre Widerrufsfrist beginnt erst, wenn Ihnen der neue Vertrag zugegangen ist. Sie haben dann 14 Tage Zeit, den Vertrag zu widerrufen.

Was Sie tun können, um Telefontricksern nicht auf den Leim zu gehen:

  • Machen Sie den Anrufer oder die Anruferin darauf aufmerksam: Werbeanrufe per Telefon sind ohne Ihre Einwilligung verboten.
  • Geben Sie niemals Kundendaten heraus.
  • Lassen Sie sich den Namen des Anrufers oder der Anruferin, die Telefonnummer und den Namen des Unternehmens geben, für das angerufen wird.
  • Kontaktieren Sie uns, Ihre Informationen helfen uns, Schritte gegen unseriöse Firmen zu unternehmen und andere Kundinnen und Kunden zu warnen.
  • Melden Sie unerlaubte Telefonwerbung auch der Bundesnetzgentur.

Und wie gesagt, falls das Kind schon in den Brunnen gefallen ist: Sobald Sie Ihre Auftragsbestätigung oder Vertragsunterlagen bekommen, widersprechen Sie per Einschreiben und Rückschein. 14 Tage haben Sie dafür Zeit. Eine Mustervorlage für Ihren Widerruf finden Sie hier bei der Verbraucherzentrale.