Ganz einfach über unseren Tarifrechner! Tragen Sie dort bitte Ihre Postleitzahl und Ihren geschätzten Jahresverbrauch ein. Anschließend erhalten Sie sofort ein Ergebnis, das Ihnen die für Sie optimalen Tarife aufzeigt. Sie finden unseren Tarifrechner direkt auf der Startseite.

Nein, Erdgas ist nicht giftig. Es einzuatmen, ist ungefährlich. Früher war das übrigens anders: Das sogenannte “Stadtgas”, das bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts auch in Deutschland eingesetzt wurde, war tatsächlich giftig. Es wurde meist durch Kohlevergasung oder Kohleentgasung gewonnen und war, wegen seines hohen Kohlenmonoxid-Gehalts, hoch toxisch.

Trotzdem ist bei Erdgas Umsicht angesagt: Tritt Erdgas in geschlossenen Räumen aus, kann es den Sauerstoff verdrängen. Benommenheit oder sogar Ohnmacht wären die Folge. So ein Fall ist allerdings extrem unwahrscheinlich. Erdgas ist leicht flüchtig und durch Lüften schnell aus einem Raum zu entfernen. Außerdem ist gesetzlich vorgeschrieben, Erdgas einen Geruch beizumischen, der Sie bereits bei kleinsten Mengen aufmerksam werden lässt.

Die Explosionsgefahr durch Erdgas ist ein viel höheres Risiko. Sobald Sie Gasgeruch wahrnehmen, öffnen Sie alle Fenster und entzünden Sie kein Feuer (z.B. Zigaretten). Betätigen Sie keine Lichtschalter und benutzen Sie keine elektrischen Geräte – auch dabei können Funken entstehen. Kontaktieren Sie bitte sofort unsere Entstörungsstelle unter 04821 774-206. Nutzen Sie dafür kein Telefon im Haus! Gehen Sie nach draußen, um den Anruf mit Ihrem Handy zu tätigen oder nutzen Sie ein Telefon im Nachbarhaus.

Ein Gaszähler misst die Menge des verbrauchten Gases. Sie wird in Kubikmeter (m³) angegeben. Erdgas ist aber nicht gleich Erdgas. Es gibt unterschiedliche Qualitäten, die bei gleicher Menge, unterschiedlich ergiebig sind. Wie viel Gas Sie verbrauchen, um z. B. Ihr Wohnzimmer um ein Grad zu erwärmen, hängt davon ab, welchen “Brennwert” das verwendete Erdgas hat. Damit bei unterschiedlichen Brennwerten die Preise trotzdem gleich sind, rechnen wir die verbrauchte Menge Erdgas über den streng genormten Brennwertfaktor in Kilowattstunden um.

Ganz einfach: Ihr Zähler misst zwar in Kubikmeter (m3) und abgerechnet wird nach Kilowattstunden (kWh) – aber für unsere Region gilt die Faustformel: Kubikmeter x 11 ergibt einen guten Näherungswert für den Verbrauch in Kilowattstunden.

Ein Rechenbeispiel: Zählerstand Montagmorgen 1000 m3, Zählerstand am Freitagabend 1025 m3. Die Differenz von 25 m3 mit 11 malnehmen: ergibt rund 275 kWh Verbrauch in fünf Tagen. Übrigens: Bei einem durchschnittlichen 4-Personen Haushalt wäre bei diesem Verbrauch noch Sparpotenzial drin.

Die Bundesregierung hat die Mehrwertsteuer für Gaslieferungen von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Diese Regelung gilt von Oktober 2022 bis März 2024. Wir geben die Mehrwertsteuersenkung selbstverständlich 1:1 an Sie weiter.

Die Gasbeschaffungsumlage, oder kurz Gasumlage, wird doch nicht erhoben. Das hat die Bundesregierung im Oktober beschlossen. Ihre “kleinen Schwestern”, die Gasspeicherumlage und die Regelenergieumlage, bleiben hingegen. Sie belaufen sich auf

  • 0,570 Cent pro Kilowattstunde (Regelenergieumlage)
  • 0,059 Cent pro Kilowattstunde (Speicherumlage)

Wegen der Gaskrise hat die Bundesregierung die Befüllung der deutschen Gasspeicher zur vordringlichen Aufgabe erklärt. Die Gasspeicherumlage soll die Kosten abmildern, die durch diese Priorisierung entstehen. Sie wurde zum 1. Oktober 2022 eingeführt und läuft zum 1. April 2024 aus.

Um das Gasnetz stabil zu halten, müssen starke Schwankungen bei Einspeisung und Entnahme durch sogenannte Regelenergie ausgeglichen werden. Die Kosten dafür soll diese Umlage auffangen.

Sogenannter “Grundversorger” in einem Gebiet ist das Unternehmen, das dort – zu einem bestimmten Stichtag – die meisten Kunden mit Energie oder Wärme beliefert. In Itzehoe und einigen umliegenden Gemeinden sind das Eure Stadtwerke Itzehoe. Hier sorgen wir dafür, dass niemand plötzlich ohne Strom und Gas dasteht.

Neuregelung von Grund- und Ersatzversorgung

Seit Herbst 2021 ist der Energiemarkt erheblichen Preissteigerungen ausgesetzt. Die Insolvenz oder Betriebsaufgabe einiger Energie-Discounter hat in diesem Zusammenhang zu zusätzlichen Spannungen geführt. Denn Verbraucherinnen und Verbraucher haben einen gesetzlichen Anspruch auf Belieferung mit Energie – das ist gut und wichtig. Nun stehen allerdings viele Energieanbieter vor der Aufgabe, von heute auf morgen und in großem Umfang Kundinnen und Kunden zu beliefern, für die vorher kein Strom und Gas beschafft worden ist.

Deshalb hat der Gesetzgeber im Sommer 2022 eine Neuregelung beschlossen. In Fällen, in denen ein Anbieter seinen Lieferverpflichtungen gegenüber Kundinnen und Kunden nicht nachkommt – etwa durch Insolvenz – greift eine dreimonatige Ersatzversorgung durch den jeweiligen Grundversorger. Kundinnen und Kunden können innerhalb dieser drei Monate jederzeit zu einem anderen Versorger oder in einen Sondervertrag wechseln, wenn dieser angeboten wird. Nach drei Monaten endet die Ersatzversorgung.

Wen betreffen die neuen Regeln?

Eigentlich gelten sie für alle – für Geschäftskundinnen und -kunden allerdings nur, wenn ihr Verbrauch unter 10.000 kWh im Jahr liegt und sie am Niederspannungs- bzw. Niederdrucknetz angeschlossen sind. Fallen Sie nicht in diese Gruppe, setzen Sie sich bei Fragen bitte mit uns in Verbindung. Ihre Ansprechpartner finden sie hier.

Preisgestaltung

Die Preise in der Ersatzversorgung können immer zum 1. und 15. eines Monats auf Basis kurzfristiger Beschaffungskosten angepasst werden. Wir informieren Sie auf unseren Internetseiten transparent darüber, welche Kosten dem jeweils aktuellen Ersatzversorgungstarif zugrunde liegen.

Die Preise in der Grundversorgung sind für alle Kundinnen und Kunden gleich – und zwar unabhängig davon, wann der Tarif abgeschlossen wird.

Die Preisblätter zu unserer Grund- und Ersatzversorgung finden Privatkunden hier und Geschäftskunden (bis zu 10.000 kWh Verbrauch im Jahr) hier.