Das Thema Energie brennt zurzeit allen unter den Nägeln. Bei uns binden die zahlreichen Neuerungen bei Gas und Fernwärme gerade viel Kapazität. Dazu kommt: Der Ansturm auf unsere Telefone im Kundenservice ist hoch wie nie. Anfragen per Post und E-Mail nehmen enorm zu. Wir bitten Sie daher um Verständnis, falls Sie in die Warteschleife geraten oder eine Bearbeitung etwas länger dauert: Unser Team gibt sein Bestes, um jedes Anliegen rasch zu klären.

Der Hintergrund

Die aktuelle Lage stellt uns vor ungeahnte Herausforderungen. Seit Monaten ruft die Gaskrise immer neue Lösungen auf den Plan. Oft sind sie schon kurze Zeit später wieder hinfällig. Weil viele Ihrer Fragen in diese Richtung zielen, hier nochmals die zurzeit bekannten Infos im Überblick.

Gas- und Fernwärmepreise werden sinken

Die Bundesregierung hat beschlossen, den Anstieg der Energiekosten zu begrenzen. Die drei wesentlichen Aspekte sind dabei im Augenblick:

  • die Gasumlage wird nicht erhoben
  • eine Gaspreisbremse soll künftig die Kosten für Gas deckeln
  • die Mehrwertsteuer für Erdgas und Fernwärme sinkt von 19 auf 7 %

Wirklich sicher ist zurzeit dabei nur, dass die Gasumlage entfällt und der Gaspreis damit netto um 2,41 Cent pro Kilowattstunde (kWh) günstiger wird. Durch die Absenkung der Mehrwertsteuer verringern sich die tatsächlichen Kosten noch weiter. Wir werden die Senkung selbstverständlich 1:1 an Sie weitergeben.

Erhalten bleiben die Gasspeicherumlage (0,059 Cent/kWh netto) und die Regelenergieumlage (0,57 Cent/kWh netto). Sie erhalten in diesen Tagen aktualisierte Preisanpassungsschreiben, die diese Entwicklungen berücksichtigen.

Ausgestaltung der Gaspreisbremse noch unklar

Die angekündigte Gaspreisbremse soll die Wärmekosten noch weiter nach unten korrigieren. Zurzeit liegen Vorschläge auf dem Tisch, wonach die Bundesregierung in diesem Jahr eine weitere Einmalzahlung leisten könnte. Außerdem ist im Gespräch, ab dem kommenden Frühjahr die Preise für Gas zu deckeln – zumindest bis an eine gewisse Verbrauchsgrenze. Hier ist man aber auf Regierungsseite noch in der Diskussion. Eine Konkretisierung wird für die kommenden Wochen erwartet.

Übrigens: Auch wenn die Kosten für Wärme jetzt eingedämmt werden – Gas bleibt in diesem Winter ein knappes Gut. Wer sparsam damit umgeht hilft, dass wir alle gut über den Winter kommen.

Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission schlägt ein zweistufiges Entlastungsverfahren für Gas- und Fernwärmekunden vor. Die Zustimmung der Bundesregierung wird Mitte Oktober erwartet. Mehr dazu finden Sie hier: https://www.tagesschau.de/inland/energiekrise-expertenkommission-101.html

Die genauen Details der neuen Gaspreispreisbremse stehen noch nicht fest. Sie sollen bis Mitte Oktober von einer Kommission erarbeitet werden. Ziel ist offenbar, die Kosten für den Basisverbrauch zu deckeln. 200 Milliarden Euro will die Bundesregierung dafür bereitstellen.

Was bedeutet das für unsere Kundinnen und Kunden? Die Kosten für Erdgas fallen jetzt deutlich geringer aus. Das hat mehrere Gründe:

  • Weil die Gaspreise gedeckelt werden, entfällt die Gasumlage. Sie sollte eigentlich ab dem 1. Oktober erhoben werden. Der Gaspreis mindert sich dadurch pro verbrauchter Kilowattstunde Gas um ca. 2,4 Cent netto.
  • Die Gaspreisbremse wird zumindest einen Teil des verbrauchten Erdgases billiger machen. In welchem Umfang steht noch nicht fest.
  • Die Mehrwertsteuer für Gas und Fernwärme wird ab 1. Oktober von 19 auf 7 % gesenkt. Die Regelung gilt bis März 2024. Das hat der Bundestag am heutigen Freitag beschlossen.

Auch für uns sind diese zahlreichen und kurzfristigen Veränderungen neu. Sie bedeuten ein Umsteuern und Neuberechnen an vielen Stellen. Wir tun unser Bestes, um alle Kostenerleichterungen unbürokratisch und schnell an Sie weiterzugeben. Und wir halten Sie hier natürlich auf dem Laufenden, sobald die Ausgestaltung der Gaspreisbremse im Detail klar ist.

Abschließend noch ein Hinweis zum Thema Energiesparen. Die anstehenden Maßnahmen dienen dazu, die hohen Energiepreise zu bändigen. Mehr Erdgas steht deshalb nicht zur Verfügung. Um die Preise für Wärmeenergie nicht weiter in die Höhe zu treiben und eine Gasmangellage zu vermeiden, ist es weiterhin wichtig, den Verbrauch von Erdgas so weit wie möglich einzuschränken – damit wir gemeinsam gut über den Winter kommen.

10 Stationen, 10 Künstlerinnen und Künstler. Im Verlauf von Kirchenstraße, Berliner Platz und Breite Straße lohnt es sich gerade, die Augen offen zuhalten und links und rechts zu gucken. Die Belohnung: Kunst im Karton. Gönnen Sie sich diese Seitenblicke! Im Näher-treten und Neugierig-sein bieten sich 10 ganz unterschiedliche Sichten auf und Erlebnisangebote zum Thema Wasser. Vom Kaleidoskop über Keramik und Foto bis zu Malerei und Installation.

Ziemlich in der Mitte der Meile, vor unserem Kundenzentrum am Berliner Platz, treffen Sie dann TRINA. Bürgermeister Ralf Hoppe war auch schon da. Bereits TRINAs Geschichte ist aufregend: Der Künstler Robert Hirse hat die Miniskulpur von einer anderen Künstlerin gekauft – und stellt sie seit über 10 Jahren in immer neue Zusammenhänge. Sogar auf der diesjährigen Documenta in Kassel trieb sie sich rum. Die Kleine liebt den großen Auftritt, könnte man sagen. Oder macht sie sich über ihn lustig? Was jeweils der Fall ist, entscheidet im Zweifel der oder die Betrachtende.

Bürgermeister Ralf Hoppe (links) im Gespräch mit Robert Hirse

Jedenfalls hatte sich Robert Hirse unbedingt einen Platz vor unserem Kundenzentrum erbeten. Den haben wir ihm natürlich sehr gerne zur Verfügung gestellt. “Wasser ist Leben”, sagt Hirse, “und durch das Netz der Stadtwerke Itzehoe fließt Wasser. Wie Lebensadern durchziehen sie Itzehoe.” In den Karton auf dem Berliner Platz hat TRINA eine Projektion von sich geschickt. Von den Füßen an aufwärts hat Hirse sie blau gemalt, so in etwa zu zwei Dritteln. Als hätte sie Wurzeln geschlagen, um aufzutanken. “70 %”, erzählt der Künstler, “so hoch ist ungefähr der Wasseranteil im menschlichen Körper.”

Fluvius: Kunst im Karton läuft noch bis zum 30. September. Begegnungen finden immer während der Geschäftszeiten und im Vorbeigehen statt – wenn nicht grad zu viel Wasser vom Himmel kommt. Dann sorgen unsere Mitarbeitenden im Kundenzentrum dafür, dass TRINA und ihr Karton Unterschlupf im Trockenen finden.

Sie fragen sich, wie Sie schnell Ihren eigenen Gasverbrauch ermitteln? Ganz einfach: Der Zähler misst zwar in Kubikmeter (m3) und abgerechnet wird nach Kilowattstunden (kWh) – aber für unsere Region gilt die Faustformel: Kubikmeter x 11 ergibt einen guten Näherungswert für den Verbrauch in Kilowattstunden.

Beispiel: Zählerstand Montagmorgen 1000 m3, Zählerstand am Freitagabend 1025 m3. Die Differenz von 25 m3 mit 11 malnehmen: ergibt rund 275 kWh Verbrauch in fünf Tagen.

Übrigens bei einem durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt wäre bei diesem Verbrauch noch Sparpotenzial drin.

Aktuell kommt es zu Ausfällen in unserer Breitbandversorgung. Grund dafür ist ein Kabelschaden, der durch die Arbeiten einer Tiefbaufirma entstanden ist. Wir sind vor Ort und setzen alles daran, die Störung zu beheben. Betroffen sind Teile der Ortschaften Heiligenstedten, Oldendorf, Huje und Kleve. Die Reparaturarbeiten werden voraussichtlich noch bis morgen früh andauern. Wir bitten unsere Kundinnen und Kunden um Verständnis.

Am 10. Oktober startet die nächste Runde unseres Assist Stadtwerke-Camps! Ob Mädchen oder Junge, ob Neuling oder schon länger am Ball: Alle Kinder und Jugendlichen zwischen 8 und 15 Jahren können mitmachen. Das Training übernehmen erfahrene Coaches und Eagles-Spieler. Ziel der drei spannenden Herbstferientage im Itzehoer Sportzentrum am Lehmwohld: spielerisch und gemeinsam eine Menge lernen – nicht nur über Basketball und effektives Training – auch starke Ernährungstipps stehen auf dem Programm.

Die Facts:

  • Wann: 10. bis 12. Oktober, jeweils 9—16 Uhr
  • Wo: Sportzentrum am Lehmwohld
  • Wer: Jeder und jede zwischen 8 und 15 Jahren kann mitmachen
  • Wie: ganz einfach – hier geht‘s zur Anmeldung

Parallel zur Einführung der neuen Gasumlagen hat die Bundesregierung beschlossen, die Mehrwertsteuer für Gaslieferungen von 19 auf 7 Prozent zu senken. So soll der starke Anstieg der Energiepreise für Haushalte und Unternehmen zumindest teilweise abgefedert werden.

Zunächst war beabsichtigt, auf die neuen Gasumlagen gar keine Mehrwertsteuer zu erheben. Das ließen geltende EU-Gesetze allerdings nicht zu. Nachdem nun die Höhen aller neuen Gasumlagen feststehen, hat die Bundesregierung deshalb die generelle Senkung der Mehrwertsteuer auf den Preis für Gaslieferungen beschlossen. Sie soll bis zum 31. März 2024 gelten.

Welche neuen Umlagen kommen auf Sie zu?
Ab 1. Oktober gelten insgesamt drei neue Umlagen. Sie werden regelmäßig überprüft und können alle drei Monate angepasst werden:

  • Gasbeschaffungsumlage: Sie beträgt 2,419 Cent pro kWh und soll Lieferanten stützen, die zurzeit Gas zu einem Vielfachen des Preises einkaufen, zu dem sie es aufgrund bestehender Verträge verkaufen können.
  • Gasspeicherumlage: Ihre Höhe ist auf 0,059 Cent pro kWh festgesetzt und soll sicherstellen, dass Deutschlands Gasspeicher für den Winter maximal befüllt werden.
  • Regelenergieumlage: Sie soll mit 0,57 Cent pro kWh zu Buche schlagen. Die sogenannte Regelenergie dient dazu, unser Gasnetz stabil zu halten – bei schwankenden Gasflüssen zukünftig ein wichtiger Sicherheitsfaktor. Die Regelenergieumlage ist nicht „neu“, betrug aber zuletzt 0 Cent.

 

Wann werden sich die neuen Umlagen auswirken?
Die Mehrwertsteueränderung beim Gaspreis muss noch vom Bundestag verabschiedet werden. Wir planen deshalb, die neuen Umlagen ab dem 1. November an unsere Kundinnen und Kunden weiterzugeben.

Wir sind für Sie da!
Sie haben Fragen zu den neuen Gasumlagen? Sie möchten Ihre monatlichen Abschläge vorsorglich anpassen oder benötigen bei einem anderen Energiethema unsere Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne an – persönlich im Kundenzentrum und am Telefon oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Die neue Gasumlage wird ab dem 1. Oktober 2022 fällig. Unternehmen und private Verbraucher müssen sie gleichermaßen zahlen. Antworten auf die wichtigsten Fragen bekommen Sie hier.

Warum wird die Gasbeschaffungsumlage (kurz Gasumlage) eingeführt?

Im Kern dient die Umlage dazu, Lieferausfälle durch einen Zusammenbruch des deutschen Gasmarktes zu verhindern. Vor allem der russische Krieg gegen die Ukraine hat den globalen Gasmarkt in massive Turbulenzen gestürzt. Aktuell liegen die Gasbeschaffungspreise an der Börse um bis zu 500 Prozent höher als vor der Krise. Die gestiegenen Kosten drohen Importeure und Versorger in die Insolvenz zu treiben. Denn ihre Mehrkosten dürfen sie bislang nicht an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben. Die Gasumlage soll diese Situation entschärfen, indem sie bis zu 90 Prozent der Mehrkosten auffängt.

Wie wirkt sich die Gasumlage auf den Gaspreis aus?

Für einen durchschnittlichen Haushalt mit vier Personen und einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh ergibt sich eine Mehrbelastung von rund 480 Euro – also 40 Euro monatlich. Es zeichnet sich ab, dass auf die Gasumlage zusätzlich die Mehrwertsteuer von 19 Prozent erhoben wird. Dann erhöhen sich die Belastungen in unserem Beispiel auf 570 Euro jährlich bzw. 47,50 Euro monatlich.

Wann sehe ich die Umlage auf meinen Abschlägen?

Um die Gasumlage weitergeben zu können, müssen wir Informationspflichten nachkommen, die an vier- bis sechswöchige Fristen gebunden sind. Zum Beispiel die Mehrwertsteuerfrage ist aber noch ungeklärt. Deshalb werden wir die Umlage frühestens im November oder Dezember in den Abschlägen berücksichtigen.

Kann sich die Höhe der Umlage ändern und wie lange soll sie erhoben werden?

Die Umlage wird monatlich abgerechnet, alle drei Monate kann sie angepasst werden. Es ist also damit zu rechnen, dass die Höhe der Gasumlage sich bereits zum Jahreswechsel ändert. Bislang ist vorgesehen, dass die Umlage zum 1. April 2024 ausläuft.

Sind weitere Umlagen geplant?

Neben der Umlage, die die gestiegenen Gasbeschaffungskosten abfedern soll, wird es eine zweite Umlage für die Kosten der Gaseinspeicherung geben. Damit sich die Gaskrise im kommenden Winter nicht weiter zuspitzt, hat die Bundesregierung die Gesetze zur Vorratsspeicherung von Erdgas verschärft. So müssen die deutschen Gasspeicher bis zum 1. November zu mindestens 95 Prozent gefüllt sein. Auch diese ehrgeizige Zielstellung kostet Geld. Diese Kosten soll die Gasspeicherumlage auffangen. Aktuell wird damit gerechnet, dass sich diese zweite Umlage nicht so massiv auf den Gaspreis auswirken wird, wie die Gasbeschaffungsumlage. Ihre Höhe soll am 18. August festgesetzt werden.

Seit Herbst 2021 ist der Energiemarkt erheblichen Preissteigerungen ausgesetzt. Die Insolvenz oder Betriebsaufgabe einiger Energie-Discounter hat in diesem Zusammenhang zu zusätzlichen Spannungen geführt. Denn Verbraucherinnen und Verbraucher haben einen gesetzlichen Anspruch auf Belieferung mit Energie – das ist gut und wichtig. Nun stehen allerdings viele Energieanbieter vor der Aufgabe, von heute auf morgen und in großem Umfang Kundinnen und Kunden zu beliefern, für die vorher kein Strom und Gas beschafft worden ist.

Deshalb hat der Gesetzgeber im Sommer 2022 eine Neuregelung beschlossen. In Fällen, in denen ein Anbieter seinen Lieferverpflichtungen gegenüber Kundinnen und Kunden nicht nachkommt – etwa durch Insolvenz – greift eine dreimonatige Ersatzversorgung durch den jeweiligen Grundversorger. Kundinnen und Kunden können innerhalb dieser drei Monate jederzeit zu einem anderen Versorger oder in einen Sondervertrag wechseln, wenn dieser angeboten wird. Nach drei Monaten endet die Ersatzversorgung.

Wen betreffen die neuen Regeln?

Eigentlich gelten sie für alle – für Geschäftskundinnen und -kunden allerdings nur, wenn ihr Verbrauch unter 10.000 kWh im Jahr liegt und sie am Niederspannungs- bzw. Niederdrucknetz angeschlossen sind. Fallen Sie nicht in diese Gruppe, setzen Sie sich bei Fragen bitte mit uns in Verbindung. Ihre Ansprechpartner finden sie hier.

Preisgestaltung

Die Preise in der Ersatzversorgung können immer zum 1. und 15. eines Monats auf Basis kurzfristiger Beschaffungskosten angepasst werden. Wir informieren Sie auf unseren Internetseiten transparent darüber, welche Kosten dem jeweils aktuellen Ersatzversorgungstarif zugrunde liegen.

Die Preise in der Grundversorgung sind für alle Kundinnen und Kunden gleich – und zwar unabhängig davon, wann der Tarif abgeschlossen wird.

Die Preisblätter zu unserer Grund- und Ersatzversorgung finden Sie hier: