Die neue Gasumlage wird ab dem 1. Oktober 2022 fällig. Unternehmen und private Verbraucher müssen sie gleichermaßen zahlen. Antworten auf die wichtigsten Fragen bekommen Sie hier.

Warum wird die Gasbeschaffungsumlage (kurz Gasumlage) eingeführt?

Im Kern dient die Umlage dazu, Lieferausfälle durch einen Zusammenbruch des deutschen Gasmarktes zu verhindern. Vor allem der russische Krieg gegen die Ukraine hat den globalen Gasmarkt in massive Turbulenzen gestürzt. Aktuell liegen die Gasbeschaffungspreise an der Börse um bis zu 500 Prozent höher als vor der Krise. Die gestiegenen Kosten drohen Importeure und Versorger in die Insolvenz zu treiben. Denn ihre Mehrkosten dürfen sie bislang nicht an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben. Die Gasumlage soll diese Situation entschärfen, indem sie bis zu 90 Prozent der Mehrkosten auffängt.

Wie wirkt sich die Gasumlage auf den Gaspreis aus?

Für einen durchschnittlichen Haushalt mit vier Personen und einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh ergibt sich eine Mehrbelastung von rund 480 Euro – also 40 Euro monatlich. Es zeichnet sich ab, dass auf die Gasumlage zusätzlich die Mehrwertsteuer von 19 Prozent erhoben wird. Dann erhöhen sich die Belastungen in unserem Beispiel auf 570 Euro jährlich bzw. 47,50 Euro monatlich.

Wann sehe ich die Umlage auf meinen Abschlägen?

Um die Gasumlage weitergeben zu können, müssen wir Informationspflichten nachkommen, die an vier- bis sechswöchige Fristen gebunden sind. Zum Beispiel die Mehrwertsteuerfrage ist aber noch ungeklärt. Deshalb werden wir die Umlage frühestens im November oder Dezember in den Abschlägen berücksichtigen.

Kann sich die Höhe der Umlage ändern und wie lange soll sie erhoben werden?

Die Umlage wird monatlich abgerechnet, alle drei Monate kann sie angepasst werden. Es ist also damit zu rechnen, dass die Höhe der Gasumlage sich bereits zum Jahreswechsel ändert. Bislang ist vorgesehen, dass die Umlage zum 1. April 2024 ausläuft.

Sind weitere Umlagen geplant?

Neben der Umlage, die die gestiegenen Gasbeschaffungskosten abfedern soll, wird es eine zweite Umlage für die Kosten der Gaseinspeicherung geben. Damit sich die Gaskrise im kommenden Winter nicht weiter zuspitzt, hat die Bundesregierung die Gesetze zur Vorratsspeicherung von Erdgas verschärft. So müssen die deutschen Gasspeicher bis zum 1. November zu mindestens 95 Prozent gefüllt sein. Auch diese ehrgeizige Zielstellung kostet Geld. Diese Kosten soll die Gasspeicherumlage auffangen. Aktuell wird damit gerechnet, dass sich diese zweite Umlage nicht so massiv auf den Gaspreis auswirken wird, wie die Gasbeschaffungsumlage. Ihre Höhe soll am 18. August festgesetzt werden.