Der Bund hat beschlossen, die Preise für Gas, Fernwärme und Strom zu deckeln. Die Preisbremsen gelten ab März 2023. Januar und Februar werden rückwirkend berechnet. Alle Details finden Sie hier.

  • Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung gegeben haben, brauchen Sie nichts zu unternehmen. Wir werden den Gasabschlag im Dezember nicht einziehen.
  • Wenn Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben, reduzieren Sie ihn bitte für Dezember um die Höhe Ihres Gasabschlags. Falls Sie das vergessen oder es nicht rechtzeitig schaffen: Wir schreiben Ihnen die zu viel geleistete Zahlung gut – und verrechnen Sie über Ihre Jahresrechnung, die Sie im Januar 2023 erhalten.
  • Wenn Sie Ihre Überweisung monatlich selbst vornehmen, reduzieren Sie ihre Zahlung bitte für Dezember um die Höhe Ihres Gasabschlags. Falls Sie das vergessen oder es nicht rechtzeitig schaffen: Wir schreiben Ihnen die zu viel geleistete Zahlung gut – und verrechnen Sie über Ihre Jahresrechnung, die Sie im Januar 2023 erhalten

Nein, denn als Kunde der Stadtwerke Itzehoe sind Ihre jährlichen Gaskosten auf 11 Abschläge verteilt. Die Bundesregierung hat die Höhe der Einmalzahlung auf 1/12 der Gaskosten festgesetzt. Da 1/12 weniger ist als 1/11 wird die einmalige Dezemberentlastung also von ihrem monatlichen Abschlag abweichen. Die Differenz werden wir in Ihrer Jahresrechnung berücksichtigen.

Die Bundesregierung hat die Berechnung so festgesetzt: 1/12 Ihres Jahresverbrauchs multipliziert mit dem Arbeitspreis für Gas, wie er im Dezember 2022 für Sie gilt. Dazu kommt 1/12 des Grundbetrages, wie ihn Ihr Gastarif vorsieht.

Nein. Die Höhe der Einmalhilfe im Dezember richtet sich nach einer Prognose über Ihren diesjährigen Gasverbrauch. In sie fließen zahlreiche Aspekte ein, um einen realistischen Wert zu erhalten – etwa Ihr Vorjahresverbrauch, Witterungsgegebenheiten, bauliche Energieeffizienzmaßnahmen und vieles mehr. Eine kurzfristige Erhöhung Ihrer Abschlagszahlung hätte also auf die Einmalhilfe keinen Einfluss.

Die Einmalzahlung bezieht sich nur auf Ihre Gaskosten. Bitte zahlen Sie die Abschläge für Strom und Wasser weiter, um hier nicht in Rückstand zu geraten.

Lassen Sie uns einfach eine Nachricht zu kommen. Entweder über unseren Online-Service, per Mail an service@sw-itzehoe.de oder per Post an Stadtwerke Itzehoe GmbH, Gasstraße 18, 25524 Itzehoe. Wir brauchen dabei bitte folgende Angaben von Ihnen:

  • die Zählernummer
  • die Adresse
  • und idealerweise auch das Einzugsdatum plus den Zählerstand bei Schlüsselübergabe (sofern sie schon stattgefunden hat)

 

Vielen Dank!

Sie können uns Ihre Zählerstände online durchgeben oder sie uns per Mail an kundenzentrum@stadtwerke-itzehoe.de mitteilen

Nutzen Sie einfach unseren Online-Umzugsservice. So bekommen wir alle Infos, die wir brauchen und Sie sind sicher, nichts versäumt zu haben.

Ihre monatliche Abschlagszahlung berechnen wir ganz individuell – nämlich auf  Basis Ihres Verbrauchs im Vorjahr. Wir gehen dabei davon aus, dass Sie im anstehenden Lieferzeitraum etwa ähnlich verbrauchen werden wie im zurückliegenden. Den Energiepreis, der sich daraus ergibt, verteilen wir auf die monatlichen Abschläge. Übrigens: Eure Stadtwerke verlangen nur elf Teilbeträge. Im Januar ist kein Abschlag fällig. In diesem Monat erstellen wir unsere Jahresendabrechnung für Sie – und errechnen auch Ihre Abschläge fürs neue Jahr, die dann ab Februar zu zahlen sind.