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Servicecenter:
Bekstraße Ecke Viktoriastraße |
25524 Itzehoe
Öffnungszeiten:
Mo | Mi | Do: 8-12 und 13-16 Uhr
Di: 10-18 Uhr | Fr: 8-13 Uhr
FAQ

Der Bund hat beschlossen, die Preise für Gas, Fernwärme und Strom zu deckeln. Die Preisbremsen gelten ab März 2023. Januar und Februar werden rückwirkend berechnet. Alle Details finden Sie hier.

  • Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung gegeben haben, brauchen Sie nichts zu unternehmen. Wir werden den Gasabschlag im Dezember nicht einziehen.
  • Wenn Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben, reduzieren Sie ihn bitte für Dezember um die Höhe Ihres Gasabschlags. Falls Sie das vergessen oder es nicht rechtzeitig schaffen: Wir schreiben Ihnen die zu viel geleistete Zahlung gut – und verrechnen Sie über Ihre Jahresrechnung, die Sie im Januar 2023 erhalten.
  • Wenn Sie Ihre Überweisung monatlich selbst vornehmen, reduzieren Sie ihre Zahlung bitte für Dezember um die Höhe Ihres Gasabschlags. Falls Sie das vergessen oder es nicht rechtzeitig schaffen: Wir schreiben Ihnen die zu viel geleistete Zahlung gut – und verrechnen Sie über Ihre Jahresrechnung, die Sie im Januar 2023 erhalten

Nein, denn als Kunde der Stadtwerke Itzehoe sind Ihre jährlichen Gaskosten auf 11 Abschläge verteilt. Die Bundesregierung hat die Höhe der Einmalzahlung auf 1/12 der Gaskosten festgesetzt. Da 1/12 weniger ist als 1/11 wird die einmalige Dezemberentlastung also von ihrem monatlichen Abschlag abweichen. Die Differenz werden wir in Ihrer Jahresrechnung berücksichtigen.

Die Bundesregierung hat die Berechnung so festgesetzt: 1/12 Ihres Jahresverbrauchs multipliziert mit dem Arbeitspreis für Gas, wie er im Dezember 2022 für Sie gilt. Dazu kommt 1/12 des Grundbetrages, wie ihn Ihr Gastarif vorsieht.

Nein. Die Höhe der Einmalhilfe im Dezember richtet sich nach einer Prognose über Ihren diesjährigen Gasverbrauch. In sie fließen zahlreiche Aspekte ein, um einen realistischen Wert zu erhalten – etwa Ihr Vorjahresverbrauch, Witterungsgegebenheiten, bauliche Energieeffizienzmaßnahmen und vieles mehr. Eine kurzfristige Erhöhung Ihrer Abschlagszahlung hätte also auf die Einmalhilfe keinen Einfluss.

Die Einmalzahlung bezieht sich nur auf Ihre Gaskosten. Bitte zahlen Sie die Abschläge für Strom und Wasser weiter, um hier nicht in Rückstand zu geraten.

Auch für Fernwärmekunden gilt: Der Dezemberabschlag wird vom Bund übernommen. Berechnungsgrundlage ist dabei der Septemberabschlag. Er wird um 20 % erhöht, um Preissteigerungen bis Dezember zu berücksichtigen. Allerdings geht das Gesetz dabei von 12 Abschlägen jährlich aus. Als Kunde der Stadtwerke Itzehoe sind Ihre jährlichen Wärmekosten auf 11 Abschläge verteilt. Ihre Einmalzahlung errechnet sich daher so: Septemberabschlag mal 11 geteilt durch 12 mal 1,2.

  • Beispiel: Bei einem Abschlag von 100 Euro im September beläuft sich die Einmalzahlung auf 110 Euro. 

Die Höhe der Soforthilfe im Dezember wird sich also von der tatsächlichen Höhe Ihres Dezemberabschlags unterscheiden. Die Differenz werden wir in Ihrer kommenden Jahresrechnung berücksichtigen.

Gut zu wissen: Die Soforthilfe betrifft grundsätzlich den Vertragspartner oder die Vertragspartnerin des Fernwärmeversorgers. Mieterinnen und Mieter werden daher erst mit der nächsten Nebenkostenabrechnung entlastet. Vermietende sollen aber noch im Dezember individuell darüber informieren, wie hoch die Entlastung ausfallen wird.

Lassen Sie uns einfach eine Nachricht zu kommen. Entweder über unseren Online-Service, per Mail an kundenzentrum@stadtwerke-itzehoe.de oder per Post an Stadtwerke Itzehoe GmbH, Gasstraße 18, 25524 Itzehoe.

Sie können uns Ihre Zählerstände online durchgeben oder sie uns per Mail an kundenzentrum@stadtwerke-itzehoe.de mitteilen

Nutzen Sie einfach unseren Online-Umzugsservice. So bekommen wir alle Infos, die wir brauchen und Sie sind sicher, nichts versäumt zu haben.