Wegen der Gaskrise hat die Bundesregierung die Befüllung der deutschen Gasspeicher zur vordringlichen Aufgabe erklärt. Die Gasspeicherumlage soll die Kosten abmildern, die durch diese Priorisierung entstehen. Sie wurde zum 1. Oktober 2022 eingeführt und läuft zum 1. April 2024 aus.
Um das Gasnetz stabil zu halten, müssen starke Schwankungen bei Einspeisung und Entnahme durch sogenannte Regelenergie ausgeglichen werden. Die Kosten dafür soll diese Umlage auffangen.
Neuregelung von Grund- und Ersatzversorgung
Seit Herbst 2021 ist der Energiemarkt erheblichen Preissteigerungen ausgesetzt. Die Insolvenz oder Betriebsaufgabe einiger Energie-Discounter hat in diesem Zusammenhang zu zusätzlichen Spannungen geführt. Denn Verbraucherinnen und Verbraucher haben einen gesetzlichen Anspruch auf Belieferung mit Energie – das ist gut und wichtig. Nun stehen allerdings viele Energieanbieter vor der Aufgabe, von heute auf morgen und in großem Umfang Kundinnen und Kunden zu beliefern, für die vorher kein Strom und Gas beschafft worden ist.
Deshalb hat der Gesetzgeber im Sommer 2022 eine Neuregelung beschlossen. In Fällen, in denen ein Anbieter seinen Lieferverpflichtungen gegenüber Kundinnen und Kunden nicht nachkommt – etwa durch Insolvenz – greift eine dreimonatige Ersatzversorgung durch den jeweiligen Grundversorger. Kundinnen und Kunden können innerhalb dieser drei Monate jederzeit zu einem anderen Versorger oder in einen Sondervertrag wechseln, wenn dieser angeboten wird. Nach drei Monaten endet die Ersatzversorgung.
Wen betreffen die neuen Regeln?
Eigentlich gelten sie für alle – für Geschäftskundinnen und -kunden allerdings nur, wenn ihr Verbrauch unter 10.000 kWh im Jahr liegt und sie am Niederspannungs- bzw. Niederdrucknetz angeschlossen sind. Fallen Sie nicht in diese Gruppe, setzen Sie sich bei Fragen bitte mit uns in Verbindung. Ihre Ansprechpartner finden sie hier.
Preisgestaltung
Die Preise in der Ersatzversorgung können immer zum 1. und 15. eines Monats auf Basis kurzfristiger Beschaffungskosten angepasst werden. Wir informieren Sie auf unseren Internetseiten transparent darüber, welche Kosten dem jeweils aktuellen Ersatzversorgungstarif zugrunde liegen.
Die Preise in der Grundversorgung sind für alle Kundinnen und Kunden gleich – und zwar unabhängig davon, wann der Tarif abgeschlossen wird.
Die Preisblätter zu unserer Grund- und Ersatzversorgung finden Privatkunden hier und Geschäftskunden (bis zu 10.000 kWh Verbrauch im Jahr) hier.